Ortsverband Friedrichshafen
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Landschaftsschutzgebiet Friedrichshafen-West

Landschaftsschutzgebiet Württembergisches Bodenseeufer Teilbereich Friedrichshafen West

grün = Landschaftsschutzgebeit (LSG)

Genauere Informationen

► zum Uferweg vor der MTU in Seemoos  mehr
zum "Haus am See Zeppelin" (= ehemaliges Diakonissen-Erholungsheim) in Fischbach  mehr
zum Umbau des Strandbades Friedrichshafen   mehr

 

Das LSG Württembergisches Bodenseeufer Friedrichshafen-West umfasst die Uferzone des Bodensees und die angrenzende Landschaft. Die Besonderheiten dieser Landschaft sind bzw. waren der Seehag und landeinwärts anschließend ein Mosaik aus Wiesen, Gebüsch und kleinen Wäldern.

Wesentliche Gründe, warum das Gebiet zum Landschaftsschutzgebiet erklärt wurde, sind u.a.:

  • die Sicherung von Teilen der Flachwasserzone, der Ufergehölze des Seehags, der Röhrichte, der Galeriewälder an Brunnisach und Lipbach als wertvollen Lebensraum für Pflanzen und Tiere.
  • die Sicherung der seenahen unbebauten Flächen als Vernetzung für Tiere und Pflanzen zwischen Bodensee und Hinterland.
  • die Sicherung der unbebauten oder nur untergeordnet bebauten Freiflächen, wie die Villengärten, Parks, Kleingärten, die landwirtschaftlich genutzten Flächen vor einer weiteren baulichen Entwicklung, als wertvolle Grünstrukturen und Grünachsen in einem großteils städtisch geprägten Umfeld. 

Leider wurden von der Stadtverwaltung und dem Landratsamt immer wieder Veränderungen genehmigt, die in ihrer Gesamtheit den oben genannten Schutzzwecken widersprechen.

Östliche Hälfte des LSG. Bedeutung der Nummern s. Liste.

Im Folgenden eine (unvollständige) Zusammenstellung dieser Eingriffe in das Landschaftsschutzgebiet Württembergisches Bodenseeufer Teilbereich Friedrichshafen West in den letzten Jahren, die nach § 5 der Verordnung der Erlaubnis der unteren Naturschutzbehörde bedürfen: 
Luftbilder rechts + unten
Liste mit Baumaßnahmen und anderen Eingriffen in das LSG


Genauere Informationen zu
Uferweg vor der MTU in Seemoos    mehr
"Haus am See Zeppelin" (= ehemaliges Diakonissen-Erholungsheim) in Fischbach
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Westliche Hälfte des LSG. Bedeutung der Nummern s. Liste oben

Neue Pläne für Eingriffe in das LSG:

Nov. 2022 Planung eines umzäunten Retentionsbodenfilters mit Retentionsbecken mit ca. 4000 Quadratmetern westlich der MTU auf der Fläche des Freizeitgeländes Manzell.
Die kompletten Planunterlagen sind beim Landratsamt, Amt für Wasser- und Bodenschutz zu bekommen: info-wbo(at)bodenseekreis.de  , einen Auszug daraus finden Sie hier.
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Verhandlungen mit der Stadtverwaltung zu Verbesserungen im LSG und zur Sicherung des Gebietes für die Zukunft

In Ergänzung zu den Verhandlungen zum Hotelbau "Das Zeppelin" führte der BUND 2022 auch Gespräche mit OB Brand und EBM Müller. Das Verwaltungsgerich Sigmaringen hatte den Baustopp für das Hotel verhängt, weil die Stadt bei der Genehmigung Rechtsfehler begangen hatte. Deshalb ist der BUND der Meinung, dass die Stadt auch einen Beitrag leisten soll, den Schaden zu mindern, den das Hotel im LSG darstellt.

Die LSG-Verordnung gibt als einen der wichtigsten Schutzzwecke an:
"Die Sicherung der unbebauten oder nur untergeordnet bebauten Freiflächen (...) vor einer weiteren baulichen Entwicklung, als wertvolle Grünstrukturen und Grünachsen in einem großteils städtisch geprägtem Umfeld".

Trotzdem war Oberbürgermeister Brand bei den Verhandlungen mit dem BUND nicht bereit, zuzusagen, dass dieses Ziel in Zukunft eingehalten wird.
Stattdessen: "Die Stadt Friedrichshafen verpflichtet sich, zukünftige zusätzliche Versiegelungen wie Wege und Straßen und andere Baumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet mit dem BUND abzustimmen, um die Verträglichkeit zwischen den Eingriffen und dem Naturschutz zu erhöhen." 
Bedeutet "mit dem BUND abstimmen", dass wir auch bei dem Ob einer Baumaßnahme gefragt werden oder nur bei dem Wie?!

 (https://www.gisserver.de/friedrichshafen/gtiweb/Geoportal/#/?scaleat=9588,25832,531292.8653,5279075.5255&themes=BILDFLUG)

Bei den Verhandlungen wurden folgende Verbesserungen im LSG vereinbart:

- Bessere Absperrung des Strandrasens am Seemooser Horn + "Betreten-verboten"-Schild am Uferweg (1)
- Vergrößerung der Schutzzone am Manzeller Hölzle + "Betreten-verboten"-Schilder (2)
- Ökologische Aufwertung der Rasenfläche an der ZU (3)
- Aufforstungsmaßnahmen im Waldrandbereich des Seemooser Wäldchens (4)
- Untersuchung der Material-Ausspülung aus dem MTU-Uferweg und deren ökologische Auswirkungen, ggf. Gegenmaßnahmen (5)
- Erarbeitung von Maßnahmen, die immer wieder bei Baumaßnahmen oder "Pflegearbeiten" auftretenden Baumschäden zu verringern
- Pflanzung von mehr Weiden am MTU-Uferweg (5)
- Prüfung, ob ein Grundstück bei der Lipbachmündung als Pufferzone dem NSG zugeordnet werden kann (6)

Wir sind gespannt, ob nach den "Prüfungen" der Maßnahmen noch etwas übrig bleibt und wie lange die Durchführung der Maßnahmen dauert.