Ortsgruppe Friedrichshafen
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Ortsgruppe Friedrichshafen

Haus am Bodensee Zeppelin

Das bisherige Hotel soll zum größten Teil abgerissen und mit mehr Betten und deutlich größerer Nutzfläche neu gebaut werden. Der BUND Friedrichshafen fürchtet negative Auswirkungen auf Vögel, Fledermäuse und Bäume.

Außergerichtliche Einigung zwischen BUND und LZ

 (BUND FN, E.S.)

Nach zehn Monaten Verhandlungen hat der Landesverband Baden-Württemberg des BUND in einem Vergleich strengere Auflagen im Landschaftsschutzgebiet Friedrichshafen-Fischbach erreicht. Das Hotel kann nun unter Berücksichtigung von Naturschutz-Vorgaben errichtet werden.

„Die Ortsgruppe des BUND hat mit viel Energie und großem Einsatz gegen den Bau des Hotels gekämpft. Auch wenn dieser nicht verhindert werden konnte, erreichten die Naturschützer*innen nun durch den Vergleich Verbesserungen zu den ursprünglichen Plänen“, wie Thorsten Philipp, Erster Vorstand im BUND Friedrichshafen, erklärt. Und er fährt fort: „Der Vergleich enthält grundlegende und verbindliche Zusagen im Landschaftsschutz, etwa die dauerhafte Absperrung von ca. 1,5 Hektar der zum Hotelgelände gehörigen Parkanlage. Zu den Verbesserungen gehört auch die Sperrung des Ufers im Winter, die Beschränkung und ein Monitoring der Gästezahlen, die Beschränkung der Lautstärke bei Veranstaltungen, der Einbau von Vogelschutzglas, der Verzicht auf Fassaden- und Baumbeleuchtung und das Verbot baulicher Erweiterungen. Die Rasenfläche darf zudem nicht als Parkplatz verwendet werden.“

Brigitte Wallkam, Vorstand des BUND Friedrichshafen, ergänzt: „Der BUND hat nach intensiven Gesprächen für den Vergleich gestimmt, doch den beteiligten BUND-Mitgliedern ist die Entscheidung nicht leichtgefallen. Auf der einen Seite stehen die ausgehandelten Verbesserungen. Hier ist vor allem hervorzuheben, dass sie dauerhaft und nicht mehr rückgängig zu machen sind. Andererseits widerspricht der Hotelbau den Zielen der Landschaftsschutzgebietsverordnung. Aber auch ein Sieg vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hätte eine zukünftige Bebauung des Grundstückes nicht verhindert.“

Parallel zu den Verhandlungen mit Luftschiffbau Zeppelin führte der BUND auch Gespräche mit Oberbürgermeister Andreas Brand und Erstem Bürgermeister Fabian Müller zur Verbesserung und Sicherung des übrigen Landschaftsschutz­gebiets. Dabei einigten sich die Parteien auf 14 Einzelmaßnahmen. Diese dienen unter anderem dem Schutz und der Beruhigung von Teilen der Strand- und Flachwasserzone. Auch wenn ein Stopp der weiteren Bebauung, eine Kernforderung des BUND, von der Stadt Friedrichshafen abgelehnt wurde, ist für einzelne Gebiete nun eine ökologische Aufwertung vorgesehen. Die Stadt hat zugesagt, zukünftige Baumaßnahmen im Landschaftsschutzgebiet mit dem BUND abzustimmen, um die Verträglichkeit zwischen den Eingriffen und dem Naturschutz zu erhöhen. Der BUND wird nun ganz genau verfolgen, dass die Stadt ihre Zusagen vollständig und zeitnah umsetzt.

„Wir fordern zudem, dass das Landratsamt zukünftig konsequent die Ziele der Verordnung für das Landschaftsschutzgebiet erfüllt und keine weiteren Baumaßnahmen genehmigt. Nur so kann der einzigartige Charakter des Bodenseeufers bewahrt werden,“ sagt Philipp.

Der Fall des Hotelneubaus in Friedrichshafen zeigt, wie wichtig die Arbeit von Natur- und Umweltschutzverbänden ist. Oftmals sind sie die einzigen, die sich bei Bauvorhaben für den Schutz von Tieren und Pflanzen einsetzen.

Geschichte der Neubaupläne

(BUND FN, B.W.)

Das ehemalige Diakonissen-Erholungsheim und der dazugehörige etwa 4 ha große Park wurden vor einigen Jahren an die Luftschiffbau Zeppelin (LZ) verkauft. Diese betrieb bis Herbst 2020 das Haus als öffentliches Hotel ("Haus-am-See-Zeppelin") weiter. Bisher enthielt das Ensemble u.a. ca 50 Zimmer, Tagungsräume und ein Hallenbad. Die Zimmer waren nur teilweise mit Dusche und WC ausgestattet.
2016 reichte die LZ eine Bauvoranfrage bei der Stadtverwaltung ein mit den Plänen, alles außer der denkmalgeschützten "Villa Gminder" in der Mitte abzureißen und durch ein Hotel mit ca 80 Zimmern mit modernem Standard, Tiefgarage und Tagungsräumen zu ersetzen - s. Artikel im Südkurier September 2016 und vom Januar 2017.
Die Grundfläche der geplanten oberirdischen Gebäude soll kaum größer werden als die Grundfläche der bisherigen, aber Volumen und Nutzfläche werden wesentlich größer, dazu kommt die Tiefgarage.

Da der Park und die Gebäude im Landschaftsschutzgebiet liegen und außerdem in den Gebäuden, dem Park und der Bucht seltene Tierarten zu finden sind, hat sich der BUND Friedrichshafen um Akteneinsicht in die Bauvoranfrage bemüht. In der daraus resultierenden Stellungnahme haben wir Mängel bei den baurechtlichen Unterlagen und bei den Naturschutz-Untersuchungen zusammengestellt und unsere Bedenken gegen das Vorhaben erläutert. Hier finden Sie die Stellungnahme von 2016 zum Herunterladen. 

Daraufhin wurde das Vorhaben gestoppt, weil die Pläne überarbeitet werden mussten, um sie den Anforderungen von Natur- und Landschaftsschutz anzupassen.

Als Naturdenkmal geschützter Mammutbaum (BUND FN, B.W.)

Im Januar 2019 erfuhren wir von einer erneuten Bauvoranfrage der LZ für den Abriss und Neubau des Hotels auf dem Gelände des ehemaligen Diakonissen-Erholungsheims. Nach intensivem Lesen von über 200 Seiten abfotografierter Akten ist unsere Stellungnahme jetzt fertig (s.u.).

Wir befürchten u.a., dass durch die Bauarbeiten und eine größere Besucherzahl die in der Bucht rastenden und Nahrung suchenden Wasservögel gestört werden. Da bisher in dem bestehenden Hotel im Winter nur wenige Gäste sind, ist die Bucht vor dem Park eine der letzten ruhigen, flachen und windgeschützten Uferzonen außer dem Eriskircher Ried. Wo sollen die hier Kräfte tankenden oder überwinternden Zugvögel denn hin, wenn überall Menschen am Ufer auftauchen?

Außerdem befürchten wir Schäden an einigen großen Bäumen durch die Abriss- und Neubau-Arbeiten.

Unsere Stellungnahme von 2019
Die hier veröffentlichte Stellungnahme hat nicht ganz den selben Wortlaut wie die eingereichte, weil wir einige Abbildungen aus den Planungsunterlagen, die wir zur Erläuterung eingefügt hatten, nicht veröffentlichen dürfen. Wir mussten sie deshalb durch Worte ersetzen.
Und hier die Antwort des Bauordnungsamtes

Artikel im Südkurier vom März 2019

Beginn des Abrisses, Dez 2020 (BUND FN, B.W.)

2020 erhielt die Bauherrin Luftschiffbau Zeppelin die Baugenehmigung. Da nach unserer Meinung Verfahrensfehler begangen wurden und die Belange des Naturschutzes nicht genügend berücksichtigt wurden, übergaben wir die Sache einem Anwalt. Der Anwalt legte im Januar 2021 Widerspruch ein - s.o.

Schwäbische Zeitung, 16.2.2021

Widerspruch gegen die Baugenehmigung

Der BUND Friedrichshafen legte im Januar 2021 Widerspruch gegen die Baugenehmigung ein.
Die Widerspruchsbegründung wurde Ende Januar dem Bauordnungsamt zugesandt.
Text der Widerspruchsbegründung hier

Die Bauherrin Luftschiffbau Zeppelin GmbH plant auf dem Grundstück der Zeppelin-Wohlfahrt (beides sind Unternehmen der Stadt Friedrichshafen) den Abriss aller Gebäude außer der denkmalgeschützten Villa Gminder.
Die geplanten Neubauten haben ein wesentlich größeres Volumen und damit auch mehr Nutzfläche als die alten Häuser. Geplant sind 4 neue Gebäude mit je 3 Vollgeschossen und "Zeltdach".
Die Zahl der Betten steigt damit von jetzt 80 auf 124 (50 % mehr), die Fläche für Seminare, Festlichkeiten u.ä. nimmt ebenfalls stark zu (Feste mit bis zu 400 Gästen sollen möglich sein).

Daraus resultieren erhebliche Beeinträchtigungen der Natur, z.B.

  • Eine deutlich größere Besucherzahl, die die Wasservögel in der Bucht vor dem Gelände vergrämen wird. Die Bucht ist einer der letzten ruhigen Rast- und Futterplätze für Wasservögel im Winter.
  • Die Lichtverschmutzung des Parks und des Sees wird durch die großen Fensterflächen stark zunehmen, was sowohl Vögel als auch Fledermäuse beeinträchtigt.
  • Der Bodensee ist hier FFH-Gebiet und geschütztes Biotop, d.h. seine Tierwelt sollte besonderen Schutz genießen, was durch den Neubau mit mehr Gästen verhindert wird.
  • Eine erneute Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes (LSG). In diesem wurde in den letzten Jahren ein Eingriff nach dem anderen genehmigt, sodass bald keine schützenswerte Landschaft mehr übrig ist. Diese Genehmigungspraxis mit zahlreichen Baumaßnahmen gefährdet gleich mehrere Schutzzwecke des LSG.

Außerdem sind im Genehmigungsverfahren nach Angaben unseres Anwaltes juristische Fehler gemacht worden, z.B.:

  • Die Genehmigung beruht auf dem § 35 BauGB "Bauen im Außenbereich", die hier vorgesehenen Ausnahmen treffen aber auf den geplanten Hotelbau nicht zu.
  • Die Baugenehmigung setzt eine Befreiung vom Landschaftsschutzgebiet voraus, zu der die Umweltverbände hätten gehört werden müssen. Die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt hat mit einer u.E. nicht zuftreffenden Begründung dies umgangen.
  • Es hätte eine FFH-Prüfung  und eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden müssen.
  • Sehr zweifelhaft ist auch, dass die Stadtverwaltung ein Bauvorhaben einer städtischen Gesellschaft, also eigentlich sich selbst, genehmigt.

Gesamter Text der Widerspruchsbegründung hier

Artikel in der Schwäbischen Zeitung vom 20.2.2021:
Website Schwäbische

Artikel im Südkurier vom 25.2.2021
Website Südkurier Allg. Artikel
Website Südkurier Interview mit dem Anwalt
Artikel als Foto

Artikel in der Schwäbischen Zeitung vom 8.3.2021
Website Schwäbische Zeitung

Artikel im Südkurier vom 15.4.2021
Website des Südkurier
Artikel als pdf

Ende März die Antwort der Stadtverwaltung:

Die Verwaltung könne dem Widerspruch nicht abhelfen und übergebe deshalb dem Regierungspräsidium Tübingen den Fall. Dieses hat inzwischen den Eingang bestätigt.

 (BUND FN, B.W.)

Eilantrag auf Baustopp

Mitte April 2021 sind alle Gebäude bis auf die Villa Gminder abgerissen. Trotz Widerspruch gegen die Baugenehmigung und noch ausstehender Stellungnahme des Regierungspräsidiums Tübingen wurde mit dem Neubau begonnen.
Deshalb beantragte unser Anwalt beim Verwaltungsgericht Sigmaringen, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die erteilte Baugenehmigung anzuordnen.
Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO

Artikel im Südkurier vom 22.4.2021
Artikel als pdf

Artikel im Südkurier vom 30.4.
Artikel als pdf

Das östlichste Gebäude am 29.4.2021  (BUND FN, E.S.)

Da die Stadtverwaltung sehr lange brauchte, um dem Gericht die Akten zukommen zu lassen und da in dieser Zeit fleißig weiter gebaut wird, hat unser Anwalt beim Gericht einen "Hängebeschluss" beantragt. Wir befürchteten, dass durch die lange Verzögerung vollendete Tatsachen geschaffen werden sollen.

Antrag Hängebeschluss

Artikel im Südkurier vom 30.4.
Artikel als pdf

Der Hängebeschluss wurde vom Gericht abgelehnt.

Im Juni forderte das Gericht von der Stadtverwaltung die Baugenehmigungen der abgerissenen Gebäude an. Auch unser Anwalt nahm Einsicht und schickte einen Schriftsatz dazu an das Gericht.

Östlichster Neubau Juli 2021  (BUND FN, E.S.)

Beschluss des Verwaltungsgerichtes Sigmaringen am 14.7.2021

Das Gericht hat unserem Eilantrag stattgegeben und die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen die erteilte Baugenehmigung angeordnet.

Infolge dieses Beschlusses müssen die Bauarbeiten sofort eingestellt werden.

Dies gilt völlig unabhängig von Rechtsmitteln der Stadt bzw. der Bauherrin.

Beschluss im Wortlaut

Zusammenfassung der wichtigsten Pukte:

  • Am wichtigsten ist die Aussage des Gerichts, dass das Bauvorhaben als nicht privilegiertes Vorhaben im Außenbereich bauplanungsrechtlich unzulässig sei. Ausführlich wird begründet, warum das Baugrundstück nicht dem Innenbereich angehört. Eine Teil privilegierte Zulässigkeit des Vorhabens nach § 35 Abs. 4 S. 1 Nr. 6 BauGB wird verneint, da es einerseits auf dem Grundstück bisher nie einen Hotelbetrieb gab, andererseits jedenfalls die baulichen Veränderungen keine angemessene Erweiterung mehr darstellen.
  •  Hinsichtlich der erteilten Baugenehmigung geht das Gericht von einer fehlenden Bestimmtheit aus, da unklar sei, ob neben dem Hotel auch eine vom Hotelbetrieb unabhängige öffentliche Gaststätte genehmigt wurde. Schon diese Unbestimmtheit macht die Baugenehmigung rechtswidrig.
  • Das Gericht bestätigt im Ergebnis die Zuständigkeit der Stadt Friedrichshafen als untere Baurechtsbehörde für die Erteilung der Baugenehmigung. Allerdings folgt dies nur daraus, dass seitens des BUND (oder irgend eines sonstigen Dritten) während des Baugenehmigungsverfahrens keine formellen Einwendungen abgegeben wurden. Hätte der BUND oder irgend ein Dritter während des Baugenehmigungsverfahrens Einwendungen eingereicht, wäre die Zuständigkeit auf das Regierungspräsidium übergegangen, da das Verwaltungsgericht infolge des beherrschenden Einflusses der Stadt auf die Bauherrin von einem „eigenen Bauvorhaben“ der Stadt ausgeht.
  • Eine Bestandskraft des Bauvorbescheids muss sich der BUND nach Auffassung des Gerichts nicht entgegenhalten lassen. Dies folgt einerseits daraus, dass auch der Bauvorbescheid in seiner Regelungswirkung sehr unklar ist (und zweifellos keine Aussage zu einer öffentlichen Gaststätte enthält). Andererseits führt das Gericht aus, dass die Ortsgruppe zwar Kenntnis von der Erteilung des Bauvorbescheids hatte, hierüber aber nicht den Landesverband unterrichten musste, da die Stadt die Ortsgruppe über die genaue Bedeutung des Bauvorbescheids im Unklaren gelassen hat. Besonders interessant ist insofern die Aussage in dem Beschluss, dass der Stadt selbst nicht klar war, was sie eigentlich mit dem Bauvorbescheid genehmigt hat.
 (BUND FN, B.W.)

LZ und Stadt legen Beschwerde gegen das Baustopp-Urteil ein

Damit geht das Verfahren vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim. Der Baustopp bleibt so lange bestehen.

Während die Stadtverwaltung sich bisher nicht öffentlich geäußert hat, schickte die Bauherrin Luftschiffbau Zeppelin eine Pressemitteilung an Schwäbische Zeitung und Südkurier. Darin äußert sie sich mit keinem Wort zu den vom Verwaltungsgericht Sigmaringen festgestellten Rechtsverstößen. Vielmehr wirft sie dem BUND vor, er habe das Verfahren verschleppt und würdige ihre bisherigen Leistungen für den Umweltschutz nicht.

PM des BUND

Artikel im Südkurier 28.7.2021