Ortsgruppe Friedrichshafen
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Ortsgruppe Friedrichshafen
 (Siegerentwurf des Wettbewerbs - ergänzt, aus den Sitzungsunterlagen des Gemeinderates am 25.10.2021)

Unsere Befürchtungen

800 Menschen zusätzlich zu den schon vorhandenen
+
„Loop“ mit Bespaßungs-Einrichtungen:
- geht teilweise durch Wald = Baumfällungen (z.B. Nähe Heizhaus) nötig
- noch mehr Verkehrssicherungspflicht,
- mehr Menschen (Fallenbrunnen soll zum Magneten für Einheimische und Touristen werden) = mehr Rämmidämmi am und im Wald
- mehr Beleuchtung

 

Zaunkönig  (Marco Wannenmacher)

Störungen durch Menschen, Hunde, Katzen im Wald und Rämmidämmi (Theater, Aussichtsturm, Biergarten, ...)  am/im Wald.
Folge: Seltene Vogelarten werden vertrieben, Eidechsen und Jungvögel von Katzen getötet (nach Schätzungen viele tausend Vögel pro Jahr in Dtl.)

Foto: Marco Wannenmacher, www.instagram.com/naedutilus/

 (Siegerentwurf des Wettbewerbs, aus den Sitzungsunterlagen des Gemeinderates am 25.10.2021)

376 Wohneinheiten
+ Co-Working-Spaces
+ Straßen, Wege und Plätze
+ Gewerbebetriebe

Bechstein-Fledermaus  (Von Gilles San Martin - originally posted to Flickr as Myotis bechsteini, CC BY-SA 2.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=8118866)

Licht aus Fenstern Gebäude- und Straßenbeleuchtung
Folge: lichtempfindliche Fledermäuse werden vertrieben,
Nachtinsekten aus den Wäldern „abgesaugt“ = fehlen den lichtempfindl. Fledermäusen als Nahrung

Zahlreiche Straßen und Wege durchschneiden jetzt schon den Wald, weitere sollen hinzu kommen.
Spielplätze, Gärten, Bühne usw. am Waldrand.

Junger Waldkauz  (Marco Wannenmacher)

Vekehrssicherungspflicht für alle Wege, Straßen und Infrastruktur, d.h. alle morschen Bäume  und Äste, die auf den Weg fallen könnten, müssen weg, d.h. auch Höhlenbäume.
Es bleiben nur wenige Waldgebiete davon unberührt.

Folge: viele Tiere, die Baumhöhlen brauchen – einige Fledermausarten, Waldkauz, Grün- und Grauspecht u.a. -  können hier nicht mehr leben.

Foto: Marco Wannenmacher, www.instagram.com/naedutilus/

B 31 zerschneidet ein Wäldchen  (Grundlage: Daten aus dem Umweltinformationssystem (UIS) der LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg)

Alle Wälder in der Umgebung sind in der kürzeren oder längeren Vergangenheit stark dezimiert oder zerschnitten worden – Gründe: Borkenkäfer, Eschensterben, Baumaßnahmen (z.B. Fahrtholz, Seemooser Wäldchen, Klinikum, B 31) usw.

Weidenmeise  (Marco Wannenmacher)

Folge: Die aus dem Fallenbrunnen vertriebenen Tiere finden auch in der Umgebung keinen Lebensraum mehr. Die Waldreste sind schon von den dortigen „Flüchtlingen“ voll besetzt.

Foto: Marco Wannenmacher, www.instagram.com/naedutilus/

Rotkehlchen  (Marco Wannenmacher)

Da viele streng geschützte Tierarten beeinträchtigt werden können, verstößt das Bauvorhaben, so wie es sich jetzt darstellt, u.a. gegen den § 44 BNatSchG und ein EuGH-Urteil

§ 44 BNatSchG:
(1) Es ist verboten, 
1.    wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören,
2.    wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert,
3.    Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Verkehrssicherungspflicht!),
(…)
Da es sich um ein Gebiet von regionaler Bedeutung für Fledermäuse und Vögel handelt, wird sich der Erhaltungszustand einiger Arten verschlechtern. Somit greift dieses Verbot hier.

Das EuGH-Urteil (Urteil vom 4.3.2021 - Rechtssache C-473/19 und C-474/19) stellt klar, dass jedes einzelne Exemplar von Vogel und auch die jeweiligen Nester, Höhlen usw. geschützt sind, nicht nur die Populationen.
Zusammenfassung des Urteils

Foto: Marco Wannenmacher, www.instagram.com/naedutilus/

Buntspecht  (Marco Wannenmacher)

Diesem Verbots-Tatbestand kann man nur entgehen, wenn man dafür sorgt, dass er nicht eintritt:

  • weniger Störungen, z.B. Gewerbe statt Wohnungen, Wälder wirksam einzäunen, ...
  • weniger Wegesicherungspflicht (man kann nicht an jeden restlichen Baum einen Nistkasten als Ersatz für einen Höhlenbaum hängen) z.B. weniger Wege, Häuser und Infrastruktureinrichtungen müssen Abstand vom Wald haben, ...
  • nachts weniger Licht, z.B. Gewerbe statt Wohnungen, angepasste Straßenbeleuchtung, ...
  • mehr naturnahe Wälder als Ersatz (dauert ca 100 Jahre)

oder man verursacht einen Artenschwund à la Fallenbrunnen und verstößt gegen das Gesetz.

Die Bezeichnung „Zukunftsquartier“ muss auch für die Natur gelten, nicht nur für die Menschen.

Foto: Marco Wannenmacher, www.instagram.com/naedutilus/