Mehrere Hektar Streuobstwiese wurden im Morgengrauen mit 8-10 Schleppern, Forstvollernter und 2 großen Häckslern gerodet.
Streuobstwiesen sind die artenreichsten Lebensräume Mitteleuropas. So eine große und weitgehend ungestörte Anlage zu roden, ist eine ökologische Katastrophe.
An den Baumstümpfen sieht man, dass viele Stämme hohl waren, also aller Wahrscheinlichkeit nach von Fledermäusen uns höhlenbrütenden Vögeln bewohnt waren. Damit ist es unserer Meinung nach ein Verstoß gegen § 44 BNatschG, denn der Besitzer hatte keine Genehmigung des LRA dafür.
Der BUND Friedrichshafen und andere Naturschützer erstatteten Anzeige.
Artikel in der Schwäbischen Zeitung vom 29.2.2020
Artikel im Südkurier vom 4.3.2020
Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Nach Aussage des Landratsamtes ist der Verursacher des Schadens bereit, diesen freiwillig auszugleichen. (Email v. 5.2.2021)