Die Bauherrin Luftschiffbau Zeppelin und die Stadt als Genehmigungsbehörde legen Beschwerde gegen das Baustopp-Urteil ein. Über diese Beschwerde muss der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim entscheiden.
In ihrer Pressemitteilung geht die Bauherrin nicht auf die Argumente des Sigmaringer Urteils ein. Sie äußert darin u.a. Vorwürfe gegen den BUND, er würde ihre Leistungen für den Umweltschutz nicht würdigen.
Wir fragen uns, was möglicherweise erbrachte Leistungen in der Vergangenheit mit den Verstößen gegen Baugesetzbuch u.ä. bei diesem Vorhaben zu tun haben.
Artikel im Südkurier
PM des BUND